Zulassung Bundesamt für Strassen (ASTRA) für Leicht – Motorfahrräder
Leicht- Motorfahrräder sind Fahrzeuge mit einem Elektromotor von höchstens 500 Watt Motorenleistung, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 kmh und einer allfälligen Tretunterstützung. Sie müssen einplätzig, zweirädrig und einspurig sein. und fest angebrachte Bremsen und Licht Für diese Kategorie ist eine Typengenehmigung sowie Fahrzeugausweis nicht erforderlich.
Verkehrsvorschriften
Strassen und Radwege: Tempo max. 20 kmh, mit Tretunterstützung 25 kmh
Fussgängerzone: Tempo max. 6 kmh
Führerausweis: Alter 14- 16 Jahre, Ausweis Kat. M (einfache Theorieprüfung) Alter ab 16 Jahre, keinerlei Ausweispflicht
Nummernschild: E- Bike und Trottinett bis 500 Watt Motorenleistung kein Nummernschild vorgeschrieben
Einige Fahrzeuge sind in der Schweiz zugelassen und besitzen eine schweizerische Typenprüfung. Die Fahrzeuge können mit dem Formular 13.20 durch die MFK zugelassen werden. Beachten Sie bitte auch die speziellen Verordnungen für Elektrofahrzeuge. Führerprüfungen
Inhaber der Kat B besitzen normalerweise auch automatisch die Kategorie A1 beschränkt auf 45km/h. Inhaber der Kategorie A können ab 18 alle unsere Fahrzeuge (exkl. Auto) fahren.