Zulassung für Strassenverkehr (ASTRA)

Zulassung Bundesamt für Strassen (ASTRA) für Leicht – Motorfahrräder

Leicht- Motorfahrräder sind Fahrzeuge mit einem Elektromotor von höchstens 500 Watt Motorenleistung, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 kmh und einer allfälligen Tretunterstützung. Sie müssen einplätzig, zweirädrig und einspurig sein. und fest angebrachte Bremsen und Licht Für diese Kategorie ist eine Typengenehmigung sowie Fahrzeugausweis nicht erforderlich.

Verkehrsvorschriften

Strassen und Radwege: Tempo max. 20 kmh, mit Tretunterstützung 25 kmh

Fussgängerzone: Tempo max. 6 kmh

Führerausweis: Alter 14- 16 Jahre, Ausweis Kat. M (einfache Theorieprüfung) Alter ab 16 Jahre, keinerlei Ausweispflicht

Nummernschild: E- Bike und Trottinett bis 500 Watt Motorenleistung kein Nummernschild vorgeschrieben

Einige Fahrzeuge sind in der Schweiz zugelassen und besitzen eine schweizerische Typenprüfung. Die Fahrzeuge können mit dem Formular 13.20 durch die MFK zugelassen werden. Beachten Sie bitte auch die speziellen Verordnungen für Elektrofahrzeuge. Führerprüfungen

Inhaber der Kat B besitzen normalerweise auch automatisch die Kategorie A1 beschränkt auf 45km/h. Inhaber der Kategorie A können ab 18 alle unsere Fahrzeuge (exkl. Auto) fahren.